Einladung Jahreshauptversammlung 2018

Wenden 22.04.2018

An alle Mitglieder des Fördervereins

Einladung zur Mitgliederversammlung 2018

Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit laden wir Sie zur alljährlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 17. Mai 2018, 19.00 Uhr im Lehrerzimmer (ehemals Hauptschule, linke Türe) recht herzlich ein.

Tagesordnung
  1. Geschäftsbericht
  2. Kassenbericht
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahlen
    1. Wahl der ersten Vorsitzenden
    2. Wahl des zweiten Vorsitzenden (außerplanmäßig)
    3. Wahl des Geschäftsführers
    4. Wahl eines Kassenprüfers
  6. Bericht der Schulleitungen
  7. Satzungsänderung
  8. Anträge
  9. Verschiedenes
    1. Bezuschussung Wintersport-Aktiv Wochen, Sporthelfer & Betreuer

Sigrid Halbe
(1. Vorsitzende)

Zur Satzungsänderung

§ 1 Name und Sitz

Anpassung durch Streichung der Hauptschule, da diese nicht weiter besteht.

§ 2 Zweck

Ergänzung des Worts “ehemaligen”, um zu berücksichtigen, dass es die Hauptschule nicht mehr gibt.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Anpassung an Wegfall der Hauptschule durch Streichen von “und die Hauptschule der Gemeinde Wenden oder”

§ 6 Mittel und Mittelverwendung

Streichen des Textteils ” nach vorheriger Absprache mit dem Förderausschuss”, da der Förderausschuss als Gremium des Vereins gestrichen wird (§11).

Änderung von “nach Absprache mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden” in “eigenständig entschieden werden”, da es sich in der Praxis als zweckmäßiger erwiesen hat.

Streichung der Passage: “Der jeweilige prozentuale Anteil der Gesamtschüler und der Hauptschüler an der Gesamtschülerzahl beider Schulformen ist als Grundlage für die Verwendung der finanziellen und sachlichen Mittel zu berücksichtigen.” da der Grund durch die Schließung der Hauptschule entfällt.

§ 7 Organe des Vereins

Streichung von “der Förderausschuss” (§11)

§ 8 Mitgliederversammlung

Änderung auf “Homepage der Schule”, da es nur noch eine Schule ist.

§ 9 Vorstand

Streichung von “dem Sprecher des Förderausschusses”, da der Förderausschuss abgeschafft wird.

§ 11 Förderausschuss

Streichung des §11 und Ersetzung durch einen neuen §11

§ 11 Datenschutz

    1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.
    2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
      1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
      2. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
      3. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
      4. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
    3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.